Verkehrsrecht 

(mit Versicherungsvertragsgesetz und Unfallschadenregulierung)

Auf diesem Sektor beraten und vertreten wir Sie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, im Bereich des allgemeinen Verkehrs- und Haftpflichtrechts, natürlich vor Gericht in Verkehrsstrafsachen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren / Bußgeldverfahren in allen Instanzen.

 

Soweit Sie für das betreffende Risiko rechtsschutzversichert sind, rechnen wir natürlich gerne unmittelbar mit Ihrer Versicherung unsere Vergütung nach RVG  ab. 

 

Wir prüfen die Angemessenheit eines notfalls auch gerichtlich geltend zu machenden Schmerzensgeldbetrages, der Erstattung von Folgeschäden für die Zukunft, Verdienstausfall oder andere Schadenspositionen.

 

Wir sind im Verkehrsrecht seit Beginn an tätig und können auf eine langjährige Berufserfahrung auf diesem Rechtsgebiet verweisen.

 

In aller Regel führen wir neben dem regulär einzuleitenden Korrespondenzvorgang zur außergerichtlichen Beilegung einer verkehrsrechtlichen Streitigkeit persönliche Gespräche mit der Gegenseite.

 

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