Mietrecht

 

Das Mietrecht ist ein Spezialgebiet innerhalb des allgemeinen Zivilrechts, das sich mit der Überlassung der Mietsache an den Mieter gegen Entgelt befasst. Das bedeutet, alle hierbei auftretenden Fragen im Verhältnis Mieter zum Vermieter sind Gegenstand unserer Tätigkeit im Fall einer Beauftragung. Unser Beratungsumfang im Mietrecht umfasst dabei sowohl das Wohnraummietrecht als auch das Gewerberaummietrecht. Dabei achten wir auf permanente Fortbildung und Austausch mit weiteren Kollegen.

 

Die häufigsten Rechtsstreitigkeiten betreffen die Rechte und Pflichten des Mieters (Umfang des Gebrauchs und Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, Verbesserung und Aufwandsersatz, Betriebskosten, Heizkosten, Mietzins und Mieterhöhung, Mietzinsminderung, Vertragsübernahme) sowie die Rechte und Pflichten des Vermieters (Beendigung des Mietverhältnisses nach Zahlungsverzug durch außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund etc.).

 

Unsere Beratung konzentriert sich zunächst auf die Vermeidung langwieriger kostspieliger Prozesse. Wir beraten insbesondere bei:

 

Ausspruch von Kündigungen
Durchführung von Räumungsprozessen
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Mieterhöhungsverlangen auf Vermieterseite

Mietminderungsmöglichkeiten auf Mieterseite

 

aber auch bei Fragen zum  Wohnungseigentumsgesetz und zu Verwalterabrechnungen.

 

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