Arbeitsrecht

Eine tragende Säule unserer Kompetenzen ist das Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.

 

Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht:

 

  • Personelle Einzelmaßnahmen
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Betriebsvereinbarungen

 

Kontakt:
 

 

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