| RechtsgebieteIch übe meine Tätigkeit neben dem gesamten Spektrum jeglicher anwaltlichen Tätigkeit und neben den Schwerpunkten u.a. auf den folgenden Rechtsgebieten aus:
Tätigkeitsschwerpunkte :
Prozesskostenhilfemandate und Beratungschein:
Aus Gründen des Arbeitsaufwands auch nach Abschluss eines PKH Mandats bearbeiten wir PKH/VKH Mandate nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Rechtssuchenden. Die Anfragen der Gerichte zu Änderungen in den PKH Verhältnissen häufen sich extrem, und nicht alle Mandanten beantworten die vom Gericht gestellten Fragen, so dass die enormen wiederkehrenden Nachfragen der Gerichte in deren Bearbeitung zeitintensiv sind. Für unsere Kanzlei sind PKH Mandate eigentlich nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll. Trotzdem übernehmen wir solche Mandate nach ausdrücklicher Absprache mit dem Rechtssuchenden. Wir sind trotz Annahme von PKH Mandaten berechtigt, einen Vergütungsvorschuss vom Mandanten einzufordern, der später abgerechnet wird, sobald PKH bewilligt und unsere Kanzlei Vergütungen aus der Staatskasse erhalten hat.
Wir arbeiten überwiegend auf der Basis der Vergütungsmodelle, die auf der Unterseite "Gebühren" ausführlicher beschrieben sind. Meist treffen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung. Auch Beratungshilfe-Mandate (auf Beratungsschein) übernehmen wir, aber nur gegen Vorlage eines Beratungsscheins und in ausdrücklicher vorheriger Absprache. Im übrigen erfolgen Beratungen gegen Barzahlung im Beratungstermin. Die durchschnittliche Vergütung für eine Beratung von ca. 30 min beträgt Euro 150,00 |
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