Rechtsgebiete

Ich übe meine Tätigkeit neben dem gesamten Spektrum jeglicher anwaltlichen Tätigkeit und neben den Schwerpunkten u.a. auf den folgenden Rechtsgebieten aus: 

  

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Grundstücksrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht

  

Tätigkeitsschwerpunkte : 


  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht


Keine Prozesskostenhilfemandate:

 

Aus Gründen des Arbeitsaufwands auch nach Abschluss eines PKH Mandats sehen wir uns nicht in der Lage, weiterhin PKH Mandate (Prozesskostenhilfe) zu übernehmen. Die Anfragen der Gerichte zu Änderungen in den PKH Verhältnissen häufen sich extrem, und nicht alle Mandanten beantworten die vom Gericht gestellten Fragen, so dass wir mit enormen wiederkehrenden Nachfragen der Gerichte überlastet sind. Für unsere Kanzlei sind PKH Mandate nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll. Das geht mittlerweile auch anderen Kollegen so.

 

Wir arbeiten nur auf der Basis der Vergütungsmodelle, die auf der Unterseite "Gebühren" ausführlicher beschrieben sind. 

Überwiegend treffen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung. Auch Beratungshilfe-Mandate (auf Beratungsschein) übernehmen wir nicht mehr. Beratungen führen wir nur noch gegen Barzahlung im Beratungstermin durch.

 

Kontakt:
 

 

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